Abfallgebühren
Allgemein
Abfallgebühren sind Abgaben, die Sie an uns zahlen. Sie bezahlen die Abgaben unter anderem für die Abholung Ihres Abfalls durch den Abfallwirtschaftsbetrieb HVC (Huisvuilcentrale). Hierzu erhalten Sie einen Abfallgebührenbescheid. Sie sind dazu verpflichtet, diese Rechnung an uns zu zahlen. Das gilt auch dann, wenn Sie Ihre Abfälle nicht zur Abholung bereitstellen.
Höhe des Bescheids
Die Höhe der Bescheids bestimmt sich nach Sätzen aus der Verordnung. Sie finden die Abfallgebühren-Verordnung auf hier.
Die Höhe des Bescheids richtet sich nach der Anzahl der Personen, die in Ihrem Haushalt gemeldet sind. Für die Anzahl der Personen ist die Situation am 1. Januar eines Jahres maßgeblich. Die Anzahl der Personen, die zu diesem Zeitpunkt unter einer Adresse gemeldet sind, bestimmt die Höhe der Gebühr. Sind Sie erst später im Jahr in unsere Gemeinde umgezogen? Dann ist die Situation zu diesem Zeitpunkt maßgeblich. Dabei berechnen wir die Anzahl der vollen Monate, in denen Sie als Bewohner gemeldet sind.
Die Abfallgebühren im Erhebungsjahr 2024 betragen:
Beschreibung | Tarif |
---|---|
Ein Bewohner | € 325,00 |
Zwei oder drei Bewohner | € 383,00 |
Vier oder mehr Bewohner | € 414,00 |
Zusätzlicher Abfallbehälter | € 208,00 |
Die Abfallgebühren im Erhebungsjahr 2023 betragen:
Beschreibung | Tarif |
---|---|
Ein Bewohner | € 322,00 |
Zwei oder drei Bewohner | € 379,00 |
Vier oder mehr Bewohner | € 410,00 |
Zusätzlicher Abfallbehälter | € 206,00 |
Abfallgebühren-Verordnun
Sie finden die Verordnung über die Abfallgebühren auf overheid.nl.
Umzug
Ziehen Sie um in unsere Gemeinde? Dann erhalten Sie für die restlichen vollen Monate des Jahres automatisch einen Abfallgebührenbescheid an Ihrer neuen Adresse. Wohnten Sie bereits in unserer Gemeinde? Dann erhalten Sie keinen neuen Bescheid. Sie zahlen dann die für Sie festgesetzten Gebühren des bereits an Ihre alte Adresse verschickten Bescheids. Was muss ich tun, wenn ich in eine andere Gemeinde umziehe? Dann erhalten Sie automatisch eine Ermäßigung für die restlichen vollen Monate des Jahres.
Erlass
Können Sie den Betrag nicht bezahlen? Sie können für den Abfallgebührenbescheid einen Erlass beantragen.
Widerspruch einlegen?
Haben Sie Einwände gegen den Gebührenbescheid? Sie können dann Widerspruch dagegen einlegen.