Ferienpark De Horn

Allgemein

Die Gemeinde Schagen hat in diesem Jahr 4 Ferienparks bestimmt, unter anderem den Ferienpark De Horn in Dirkshorn, die bei der Gemeinde einen Antrag auf eine dauerhafte Wohnnutzung der in ihrem Park befindlichen Ferienhäuser stellen dürfen. Wichtig dabei ist, dass eine große Mehrheit von Eigentümern diesen Antrag unterstützt.

Meinungsumfrage De Horn

Wir bedanken uns bei allen Eigentümern im Park für die Mitteilung ihrer Meinung zu diesem Thema. Der Magistrat der Gemeinde Schagen sieht damit einen ausreichenden Anlass für den nächsten Schritt. Es wird ein Konzept erstellt. Ziel ist es, zu vereinbaren, ob, wie und wann ein Entwurf für De Horn als Wohnpark erstellt wird. Sobald dieser Entwurf erstellt wurde, wird auch für Sie besser ersichtlich, welche Form das Wohnen auf De Horn annehmen wird, und die unterschiedlichen Interessen können noch besser beurteilt werden.

Magistrat erstellt Plan

Wir haben beschlossen, einen Plan zu erstellen, in dem ausgearbeitet wird, wie sich der Park De Horn in Dirkshorn zu einem Wohnpark mit dauerhaftem Wohnen entwickeln könnte.

Dauerhaftes Wohnen in Ferienparks ist beliebt

Ferienparks dienen der Erholung, weshalb dort in der Regel kein dauerhaftes Wohnen erlaubt ist. Manche Parks könnten aber auch gut ein Wohnpark mit dauerhafter Wohnnutzung sein. Dadurch steigt die Qualität des Parks und es wird Wohnraum geschaffen. Der Magistrat hat letztes Jahr vier Parks dazu eingeladen, diese Möglichkeit in Erwägung zu ziehen. Im Park De Horn ist das Interesse für ein dauerhaftes Wohnen groß. Allerdings ist es noch zu früh für einen Beschluss bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplans des Parks.

Zunächst soll zusammen mit den Eigentümern und Anwohnern ein Plan für die Zukunft des Parks erstellt werden. Die Gemeinde wird dabei ihre aktive Unterstützung leisten, indem sie die Regie dieses Prozesses übernimmt. Sie wird dazu ein spezialisiertes Planungsbüro einschalten.

Ferienparks, die nicht für eine dauerhafte Wohnnutzung bestimmt sind, möchte die Gemeinde gern für reine Erholungszwecke beibehalten. Aus diesem Grund wird man dort ordnungsrechtlich gegen illegale Dauerwohnnutzung vorgehen. Da nun geprüft wird, ob dauerhaftes Wohnen erlaubt werden soll, wird es keine ordnungsrechtliche Konsequenzen geben. Der Magistrat hat das ordnungsrechtliche Vorgehen gegen illegales Wohnen im Park De Horn bis zum 31. März 2024 ausgesetzt.