Ferienpark De Horn

Allgemein

Bürgermeister und Beigeordnete sehen aktuell keine Möglichkeit, den Ferienwohnungen im Park De Horn eine Doppelnutzung zu geben. Dies geht aus dem Beschluss des Bürgermeisters und der Beigeordneten vom 1. Oktober 2024 hervor. Dies bedeutet, dass es nicht erlaubt ist, neben dem Zweck der Erholung dauerhaft in einer Ferienwohnung zu wohnen.

Neue Regelung für das dauerhafte Wohnen in Ferienwohnung in Vorbereitung

Ministerin Mona Keijzer will Regelungen für Menschen schaffen, die dauerhaft in einer Ferienwohnung leben. Dieses Vorhaben gibt den betroffenen Personen die Gewissheit, dass sie auch in Zukunft wohnen können. Sie hat die Kommunen aufgefordert, bis zur Neuregelung vorerst nicht gegen diese Bewohner vorzugehen. Bürgermeister und Beigeordnete begrüßen dieses Ersuchen und treffen in Kürze eine Entscheidung.

Im September 2024 bestätigten wir, bis zum 1. Januar 2026 im Park De Horn nicht gegen diese Bewohner vorzugehen. Wenn wir dem Ersuchen der Ministerin nachkommen, kann dieser Zeitraum länger sein.

Es gibt auch Bewohner mit einem personengebundenen Beschluss. Diese Bewohner behalten ihre Rechte. Für sie ändert sich nichts.

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