Befreiung Zufahrtsverbot Strandzugänge Menschen mit Behinderungen
Allgemein
An den meisten Strandzugängen besteht ein Zufahrtsverbot für motorisierte Fahrzeuge. Personen mit einer Behinderung können sich gegen Vorlage eines gültigen Behindertenparkausweises oder eines vergleichbaren europäischen Ausweises von diesem Verbot befreien lassen. So können auch Personen mit Behinderungen den Strand erreichen. Sie können eine Befreiung für den Strandzugang 15 in Sint Maartenszee und den Strandzugang 17 in Petten beantragen.
Eine Befreiung kann auch beantragt werden, wenn jemand eine Person mit Behinderung als Passagier befördert. Zum Beispiel ein Familienmitglied. Diese Befreiung darf nur genutzt werden, wenn der Behindertenparkausweis vorgelegt werden kann und der Inhaber dieses Ausweises anwesend ist.
Befreiung beantragen
Sie haben die Wahl, eine befristete oder eine dauerhafte Befreiung zu beantragen. Die Dauer einer befristeten Befreiung beträgt höchstens einen Monat. Sie können eine befristete Befreiung als Tages-, Wochen- oder Monatskarte bei der Gemeinde beantragen. Dazu können Sie online oder telefonisch unter +31 224 210400 einen Termin vereinbaren.
Möchten Sie den Strand regelmäßig besuchen? Dann können Sie eine Befreiung für längere Zeit als einen Monat beantragen. Das können Sie digital erledigen.
Kurzzeitkarte
Sie möchten eine Kurzzeitkarte für einen Tag, eine Woche oder einen Monat beantragen? Dann gehen Sie auf die Seite Kurzzeitkarte Strandzugänge Menschen mit Behinderungen.
Ärztliches Attest
Wenn Sie keinen Behindertenparkausweis haben, können Sie mit einem ärztlichen Attest eine Befreiung für den Strandabschnitt 15 in Sint Maartenszee erhalten.
Das ärztliche Attest darf nicht älter als drei Monate sein.
Maximale Gültigkeitsdauer der Befreiung
Die Befreiung ist an die Gültigkeit Ihres Behindertenparkausweises gebunden. Ein Behindertenparkausweis wird für maximal fünf Jahre ausgestellt.
Eine Befreiung aufgrund eines ärztlichen Attests wird für maximal ein Jahr erteilt.
Bearbeitungszeit
Eine Tages-, Wochen- oder Monatskarte können Sie nach Vereinbarung im Rathaus abholen. Natürlich nur, wenn Sie einen gültigen Behindertenparkausweis oder ein ärztliches Attest vorlegen können.
Eine Befreiung mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als einem Monat können Sie digital bei uns beantragen. Innerhalb von acht Wochen entscheiden wir über Ihren Antrag.
Verlust, Diebstahl oder Beschädiging
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihrer Befreiung und/oder Ihrer Zugangskarte sind uns so schnell wie möglich mitzuteilen. Außerdem sind wir gezwungen, dafür Gebühren zu erheben.
Einrichtungen an Strandzugang 15 und 17
Beide Strandzugänge verfügen über Parkmöglichkeiten. Am Strandzugang 15 befindet sich ein Strandpavillon.
Kosten
Für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer Befreiung werden keine Gebühren erhoben.
Für die Änderung des Fahrzeugs/des Kennzeichens auf einer vorhandenen Befreiung müssen Sie 39,10 € bezahlen.
Wenn Sie aufgrund von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung einen Ersatzausweis benötigen, müssen Sie für die Bearbeitung des Antrags 39,10 € bezahlen. Dieser Betrag erhöht sich um 6,65 € für den Ersatzausweis.