Daueraufenthalt in Ferienparks

Die Gemeinde Schagen hat in diesem Jahr 4 Ferienparks bestimmt, die bei der Gemeinde einen Antrag auf eine dauerhafte Wohnnutzung der in ihrem Park befindlichen Ferienhäuser stellen dürfen. Wichtig dabei ist, dass eine große Mehrheit von Eigentümern diesen Antrag unterstützt.

Allgemeines

Die Ferienparks Geestmerambacht und Zijper Eilant haben mitgeteilt, diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen zu wollen. Eine Gruppe von Eigentümern im Ferienpark Westerweide prüft noch, ob sie dieses Angebot der Gemeinde annehmen möchte. Im Ferienpark De Horn ist die Bereitschaft der Eigentümer noch ungewiss. Die Gemeinde prüft hier, ob mittels des Einsatzes von Personal eine Betreuung stattfinden kann.

In Zusammenkünften, Telefongesprächen und per (digitaler) Post ist eine Vielzahl von Fragen gestellt worden. Viele Eigentümer sind besorgt. Dafür haben wir Verständnis. Auf dieser Seite finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten. Diese Liste wird regelmäßig mit den gestellten Fragen ergänzt.

Weitere Informationen

Der Gemeinderat ist über den Beschluss informiert worden. Unter raad.schagen.nl können Sie das Schreiben einsehen.

Weitere Informationen über die Regelung der Provinz können Sie dem Schreiben der Provinzverwaltung entnehmen. Dieses Schreiben können Sie nachstehend lesen.

Die Regelung der Provinzverwaltung Ontwerp-Omgevingsverordening NH2022 (Entwurf zur Umgebungsverordnung) ist einsehbar unter Ruimtelijkeplannen.nl.

Häufigsten gestellten Fragen und Antworten

Wir informieren die Eigentümer über die Möglichkeit eines dauerhaften Aufenthalts. Wir fordern die Eigentümer auf, einen Antrag einzureichen, wenn sie an einer Teilnahme am Daueraufenthalt interessiert sind. Wir tun dies, weil die Parks unterschiedlich sind und Unterstützung wichtig ist. Es ist wichtig, dass die Eigentümer eines Parks diskutieren, was dies für ihren Park bedeutet und wie sie dies interpretieren wollen. Wir werden uns dafür viel Zeit nehmen, bis zum 31. März 2023.

Es wird sich also noch nichts ändern. Wenn es nicht genügend Unterstützung unter den Grundeigentümern eines Parks gibt, wird die Situation so bleiben, wie sie jetzt ist.

Eine Ferienwohnung ist kein Haus. Für Häuser gelten strenge Anforderungen in den Bauvorschriften. Auch die Infrastruktur und die Energieversorgung des Parks müssen geeignet sein. Daher ist es in vielen Fällen notwendig, in den Park und die Häuser zu investieren, bevor man das Reiseziel wechselt. Dies kann für einen Park attraktiv sein, da der Park für eine andere Zielgruppe zugänglich wird. Sie kann für Eigentümer attraktiv sein, weil die Immobilie dann über einen längeren Zeitraum genutzt oder vermietet werden kann.

Es ist nicht der Fall, dass die Eigentümer durch die Änderung der Flächennutzung reicher werden. Die erforderlichen Investitionen können höher sein als der erwartete Wertzuwachs der Häuser.

Kurz gesagt, es gibt 6 Regeln. Darüber hinaus wird jeder Antrag anhand der Vorschriften der Provinz geprüft.

  1. Der Verwaltungsrat bestimmt den Park für die Umzonung auf der Grundlage seiner Vitalität und wirtschaftlichen Bedeutung. Es handelt sich um eine maßgeschneiderte Maßnahme, die nur für die vier ausgewiesenen Parks in Frage kommt. Andere Parks können diese Regelung derzeit nicht in Anspruch nehmen.
  2. Mindestens 70 % der Eigentümer von Ferienhäusern müssen der Änderung des Bebauungsplans zustimmen. Dies betrifft die Eigentümer des Grundstücks laut Grundbuchamt. Besitzen Sie ein Ferienhaus, aber nicht das Grundstück, auf dem es steht? Dann sind Sie zwar eine interessierte Partei, aber wir können Sie nicht in die 70%-Grenze einbeziehen. Dies wird beim Grundbuchamt überprüft.
  3. Der ständige Aufenthalt in einem Freizeithaus ist nur dann zulässig, wenn das Haus die baurechtlichen Anforderungen für die Kategorie der bestehenden Gebäude erfüllt. Dies betrifft vor allem den Brandschutz und die Bauweise des Hauses. Eigentümer von Ferienhäusern, die ihr Haus dauerhaft bewohnen (lassen) wollen, sind selbst dafür verantwortlich, dass das Haus den festgelegten Anforderungen entspricht.
  4. Es ist nicht erlaubt, zu Hause geschäftlichen Aktivitäten nachzugehen. Darunter verstehen wir zum Beispiel Bed & Breakfast, Gruppenunterkünfte und kleine Campingplätze.
  5. Die Duldungsbeschlüsse werden nach der Umwidmung aller Wohnungen im Park auslaufen. Mit anderen Worten: Diese Häuser können ständig bewohnt sein. Mit Ausnahme der Toleranzentscheidungen für Ferienhäuser, die die Bedingung 3 nicht erfüllen können oder wollen.
  6. Der Park und seine Einrichtungen bleiben Privateigentum und die Verwaltung und Instandhaltung liegt in der Verantwortung der Eigentümer/Eigentümer. Wir können nicht verantwortlich gemacht werden für Angelegenheiten wie Versorgungsbetriebe, Kanalisation, Straßen, Adresse, etc.

Zusätzlich zu den oben genannten 6 Regeln gelten auch die Regeln der Provinzen. Diese sind noch nicht festgelegt worden. Nachstehend können Sie das Schreiben der Provinz mit weiteren Informationen herunterladen oder ansehen.

Pro Park kann ein gemeinsamer Antrag gestellt werden. Sie müssen angeben, auf welche Weise Sie alle Bedingungen erfüllen. Die provinziale Regelung wird alle 2 Jahre angepasst. Die Möglichkeit, die sich nun ergibt, kann daher entfallen. Warten Sie daher nicht zu lange mit einer Bewerbung.

Wenn Sie einen gemeinsamen Antrag stellen möchten, bitten wir Sie, uns dies bis spätestens 31. März 2023 mitzuteilen. Sie können dies tun, indem Sie ein Schreiben oder einen Antrag an das Kontaktformular.

Wenn die Eigentümer einen gemeinsamen Antrag einreichen möchten, sollten Sie einen Architekten oder Stadtplaner zu Rate ziehen. Wenn Sie danach noch spezielle Fragen haben, können Sie das Kontaktformular ausfüllen.

Nein. Nur wenn Sie als Park wollen, dass wir dauerhaftes Wohnen zulassen, werden wir es möglich machen. Sie ist nicht verpflichtend und Sie können Ihr Haus weiterhin wie bisher nutzen. Die Gemeinde möchte nur, dass Sie den Park so nutzen können, wie Sie es wünschen. Wenn dadurch mehr Wohnungen zur Verfügung stehen, ist das gut, denn in den Niederlanden gibt es zu wenig Wohnungen. Die Entscheidung liegt immer bei Ihnen.

Ja. Nach einer Änderung des Bebauungsplans sind Ihr Grundstück und Ihr Haus mehr wert. Dieser wird von der Gemeinde als WOZ-Wert bezeichnet. Dieser wird als Grundlage für die Steuern verwendet. Dies bedeutet, dass auch die Gemeindesteuern, die Gebühren des Wasserverbandes und die Einkommenssteuer steigen. Ihr Vermögen steigt und damit auch Ihre Steuern.

In einem Flächennutzungsplan wird genau beschrieben, was auf einem Grundstück erlaubt und was nicht erlaubt ist. Pärke, in denen eine Umzonung möglich ist, werden aufgefordert, sich für eine Umzonung zu entscheiden. 3. www.ruimtelijkeplannen.nl listet alle Zonierungspläne auf. Eine Umwidmung bedeutet, dass das derzeitige Ziel in ein neues Ziel umgewandelt wird. Dann ändern sich die Regeln für die Nutzung. Auf diesem Land sind dann verschiedene Dinge erlaubt.

Durch die Umstellung von Freizeit 2 auf Freizeit 3 bleibt die derzeitige Nutzung der Ferienhäuser möglich. Es muss sich also nicht viel ändern, wenn Sie es nicht wollen. Darüber hinaus ist dann auch das dauerhafte Wohnen in den Häusern erlaubt. Im Hinblick auf die Erholungsfunktion des Parks ergeben sich neue Möglichkeiten.

Der Hauptunterschied zum Wohnen besteht darin, dass ein Erholungsgebiet 3 für die Erholung bestimmt ist. Gebäude für die Verwaltung und Instandhaltung sind möglich, und die Ferienunterkünfte können auch als ständiger Wohnsitz genutzt werden. Dies steht im Gegensatz zu einem Wohngebiet, in dem das ständige Wohnen die Hauptfunktion ist und das z. B. auch informelle Pflege ermöglicht. Aber es gibt keine Möglichkeiten für Gebäude zur Verwaltung und Instandhaltung. Im Erholungsgebiet sind die Vermietung von Zimmern und die Unterbringung von Saisonarbeitern nicht möglich. Die genauen Bau- und Nutzungsvorschriften sind im Flächennutzungsplan festgelegt.

Wenn Sie gemeinsam beschließen, den Bebauungsplan zu ändern und der Gemeinderat dies beschlossen hat, dürfen Sie nur dann in einem Freizeithaus wohnen, wenn es den Bauvorschriften entspricht. Die Gemeinde kontrolliert dies. Was Sie dafür tun müssen, ist bei jeder Immobilie anders. Wichtige Themen sind Brandschutz und Isolierung. Bei den Überlegungen zum Brandschutz ist auch zu berücksichtigen, dass ein Übergreifen des Feuers auf benachbarte Häuser verhindert werden muss. Ein Strukturberater kann Sie individuell beraten.

Ein Park, der mehr ein Wohnpark als ein Erholungspark wird, ist daher eine Entscheidung, für die wir überzeugende Unterstützung brauchen. Der Stadtrat wird auch prüfen, ob die Unterstützung ausreicht. Deshalb hat sich der Rat dafür entschieden, sich an der Grenze zu orientieren, die z. B. auch für VVEs gilt, und 70 % als Untergrenze für die Unterstützung festzulegen. Dies ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Dies ist notwendig, weil die Gemeinde und der Gemeinderat es für sehr wichtig halten, dass eine weitreichende Entscheidung eine breite Unterstützung findet. Wir wägen auch die Interessen derjenigen ab, die nicht der Mehrheit angehören. Hierfür ist eine überzeugende Unterstützung erforderlich.

Ja. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist ein Raumordnungsverfahren, zu dem sich die Betroffenen natürlich während der öffentlichen Einsichtnahme äußern können. Und wenn diese Einwender der Meinung sind, dass nicht genug getan wurde, kann auch nach der Verabschiedung des Flächennutzungsplans ein Einspruch beim Staatsrat eingelegt werden.

Die Gemeinde bietet an, den Flächennutzungsplan zu ändern. Die Zoneneinteilung beruht auf dem Untergrund, auf dem die Häuser stehen. Die Gemeinde misst die Unterstützungsbasis, indem sie prüft, ob der (oder die) Grundeigentümer für jede Wohnung zur Zusammenarbeit bereit sind. Der Antragsteller muss dies bei der Antragstellung nachweisen.

Wenn es genügend Unterstützung für die Einleitung des Verfahrens gibt, werden auch andere Interessen geprüft. Zum Beispiel die von Pächtern, Geschäftsinhabern und Anwohnern.

Wurde bereits eine Entscheidung über den Wechsel zum dauerhaften Wohnen getroffen?

Nein. Das Kollegium von B&W hat die Entscheidung darüber getroffen, welche Parks diesen Antrag auf Gebietsaufteilung stellen können. Ob die Eigentümer dies tun wollen, ist jedoch jedem Park selbst überlassen. Wenn Sie einen Antrag stellen, der den Vorschriften entspricht, wird die Gemeinde mit Ihnen zusammenarbeiten, um die Gebietsänderung zu ermöglichen. Der Gemeinderat entscheidet letztendlich über die Änderung des Bebauungsplans.

Im Prinzip können Sie immer einen Antrag einreichen, wenn Sie eine Initiative haben, die nicht in die Regeln passt. Um die Freizeitparks zu verändern, ist jedoch eine regionale Koordinierung erforderlich, und dafür gibt es Vorgaben von der Provinz. Zurzeit gilt die Regelung für 5 Jahre. Die Gemeinde bittet Sie, innerhalb von 9 Monaten (vor dem 1. April 2023) mitzuteilen, ob Sie einen Antrag stellen möchten.

Sie sind eingeladen, eine Bewerbung einzureichen, und es steht Ihnen frei, dies in der von Ihnen gewünschten Form zu tun. Es gibt bestimmte Anforderungen, die der Antrag erfüllen muss, die Sie unter schagen.nl/holidayparks finden können. Das Wichtigste ist zunächst, dass Sie als Grundeigentümer miteinander darüber sprechen, was eine Umzonung für Sie und für den Park bedeuten würde. Es gibt mehrere andere Parks in der Gemeinde, die als Beispiel dienen können. Aber Sie entscheiden gemeinsam, ob und wie. Wenn Sie mit einer Mehrheit von 70 % zustimmen, einen Antrag zu stellen, bittet die Gemeinde Sie, uns dies mitzuteilen. Das nennen wir dann einen Antragsentwurf. Dann beginnen wir gemeinsam mit der Weiterentwicklung der Anwendung.

Dies hat mit der Durchsetzung zu tun. Für einige Parks gibt es Vollstreckungsanträge, und die Gemeinde ist verpflichtet, Vollstreckungsanträge zu prüfen. Um den Parks die Möglichkeit zu geben, einen Antrag zu stellen, wurde die Durchsetzung für diese 4 Parks bis April 2023 ausgesetzt. Ab April wird die Durchsetzung - falls erforderlich - wieder aufgenommen.

Diese bleiben bestehen, bis der Park für eine dauerhafte Nutzung freigegeben wird. Danach ist die Toleranzentscheidung nicht mehr erforderlich. Es muss jedoch noch geprüft werden, ob diese Häuser den Bauvorschriften entsprechen. Diese ist für jedes Ferienhaus maßgeschneidert.

Nein, das ist keine gute Option, denn wenn die Bebauungspläne nicht geändert werden, ist das dauerhafte Wohnen eben nicht beabsichtigt. Die bestehenden Duldungsverfügungen sind die einzigen Ausnahmen von dieser Politik.

Es gibt einige Parks, die nach Ansicht der Gemeinde für eine dauerhafte Ansiedlung in Frage kommen und mit denen wir den Wohnungsmangel beheben können. Deshalb bieten wir 4 Parks, die für den Freizeitsektor weniger wichtig sind, die Möglichkeit, sich dafür zu bewerben. Ob dies der Fall ist, hängt ganz von den Eigentümern des Parks ab.

Ja, die derzeitige Nutzung bleibt möglich und Sie können das Ferienhaus weiterhin selbst oder durch Vermietung nutzen. Die Möglichkeit, dort zu wohnen, wird hinzugefügt. Die Vermietung ist jedoch nur als Ferienhaus möglich, nicht in Form von B&B oder Zimmervermietung.

Manchmal. Haben Sie ein Mietobjekt? Fragen Sie Ihren Vermieter, was Sie dann tun sollen. In den meisten Fällen dürfen Sie es nicht selbst vermieten (Sie müssen es eventuell kündigen).

Wenn Sie eine selbst genutzte Immobilie besitzen, ist die Vermietung ohne Genehmigung des Hypothekengebers in der Regel nicht gestattet. Besprechen Sie Ihre Situation mit Ihrem Finanzberater.

Die ständigen Bewohner können zu Hause sein und z. B. Gelegenheitsarbeiten verrichten, während die Freizeitnutzer Ruhe und Erholung suchen. Zwei Gruppen von Nutzern des Parks bringen zwei Lebensrhythmen mit. Dies ist eine Überlegung, die Sie als Park gemeinsam anstellen müssen. Möglicherweise können Sie auch entsprechende Regeln in Ihre internen Vorschriften aufnehmen.

Ja. Zurzeit werden die Eigentümer über die dem Grundbuchamt bekannten Adressen angeschrieben, da wir sicherstellen wollen, dass alle Eigentümer erreicht werden. Wenn Sie den Schriftverkehr per E-Mail erhalten möchten, geben Sie dies bitte mit das Kontaktformular an. Bitte geben Sie an, um welchen Park es sich handelt.

Wenn ein Park nicht über eine VVE verfügt, können wir dann nicht eine kollektive Mailingliste oder eine andere Plattform von der Gemeinde erhalten?

Nein. Die Gemeinde ist an strenge Regeln für die Sammlung und Verwendung von E-Mail-Adressen gebunden. Diese können nicht veröffentlicht werden, und daher kann die Gemeinde dies nicht unterstützen. Die Gemeinde kann jedoch bereits jetzt Informationen wie Adresslisten von Katasterbesitzern öffentlich zugänglich machen.

Dafür gibt es derzeit kein Personal. Wir stellen jedoch Kapazitäten dafür zur Verfügung.

Vorerst nicht; der Ansatz der Gemeinde und der Provinz besteht darin, ganze Parks neu zuzuweisen. Eben um Probleme zwischen verschiedenen Gruppen von Nutzern und Eigentümern zu vermeiden. Wir sehen, dass Chalets oft drastische Änderungen oder Zusammenlegungen benötigen, um die Brandschutzanforderungen zu erfüllen. Es ist wichtig, dass wir gemeinsam hinter dem Umwidmungsplan stehen. Sie können dann auch die Last gemeinsam tragen.

Es gibt zwei Momente der Kosten. Die Vorabkosten sind die Planungskosten. Dies dient der Forschung und der Erstellung von Plänen. Dazu gehören auch kommunale Kosten wie Gebühren.

Nachdem der Plan festgelegt wurde, kommt die Umsetzung. Zum Beispiel Anpassungen im Park, aber auch Investitionen zur Anpassung von Ferienhäusern für den dauerhaften Aufenthalt.

Im Prinzip werden alle Kosten von den Antragstellern getragen. Die Realisierungskosten können möglicherweise mit einer Hypothek finanziert werden, wir raten Ihnen, sich diesbezüglich von Ihrem Berater beraten zu lassen. Planungskosten sind in der Regel nicht finanzierbar.

Derzeit gibt es keine Subventionsregelungen, die einen dauerhaften Aufenthalt ermöglichen.

Die Eigentümer erhalten von der Gemeinde eine jährliche Veranlagung. Sie zahlen die Kurtaxe, wenn Sie sich in der Gemeinde Schagen aufhalten, aber nicht dort wohnen. Bei Ferienhäusern wird diese Steuer dem Vermieter in Rechnung gestellt, der sie an den Mieter weitergibt.

Die Pendlersteuer wird gezahlt, wenn Sie an mindestens 90 Tagen im Jahr eine Immobilie zur Verfügung haben und nicht in der Gemeinde wohnen. Es gibt unterschiedliche Tarife für Wohnmobile und Häuser.

Wenn Sie dauerhaft im Park wohnen, zahlen Sie die Gemeindesteuern für Einwohner in Schagen und somit nicht die Pendler- oder Touristensteuer.