Heiraten

Allgemein

Um Ihre Beziehung offiziell zu machen, können Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Sie und Ihr(e) Partner(in) haben dann gegenseitig Rechte und Pflichten. Bei der Gemeinde ist die Schließung der Ehe oder Eintragung einer Partnerschaft möglich. In den Niederlanden können ein Mann und eine Frau, zwei Männer oder zwei Frauen heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Wenn Sie beide nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen und beide im Ausland leben, können Sie nicht in den Niederlanden heiraten.

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließungsabsicht mitteilen.

Gut zu wissen

Die Absicht teilen Sie der Gemeinde mit, in der Sie die Ehe schließen möchten. 

  • Sie und Ihr(e) Partner(in) müssen beide mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Im Vorfeld müssen Sie und Ihr(e) Partner(in) verstehen, was eine Ehe bedeutet.
  • Ihre Ehe sollte niemals unter Zwang zustande kommen.
  • Sie und Ihr(e) Partner(in) dürfen nicht bereits mit jemand anderem verheiratet sein oder eine eingetragene Partnerschaft führen. Eine Doppelehe ist in den Niederlanden nicht erlaubt.
  • Stehen Sie unter Vormundschaft? Dann benötigen Sie die Erlaubnis des Kurators oder des Amtsgerichts.
  • Sie dürfen mit Ihrem eigenen Kind, dem Bruder, der Schwester, einem Elternteil, Großelternteil, Enkelkind, Halbbruder oder einer Halbschwester keine Ehe schließen.
  • Sie müssen mindestens 2 und höchstens 4 Trauzeugen anmelden. Die Trauzeugen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. 
  • Zwischen der Ankündigung und dem Eheschließungsdatum müssen mindestens 14 Tage liegen. Sie können maximal bis 12 Monate in die Zukunft planen.

Ehedispens

Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht? In diesem Fall kann der Justiz- und Sicherheitsminister immer noch eine Genehmigung erteilen. Zum Beispiel, wenn Sie durch Adoption Bruder und Schwester sind. Dies wird als Ehedispens bezeichnet.

Traumöglichkeiten und Trauorte

In der Gemeinde Schagen gibt es mehrere Möglichkeiten zu heiraten. Das sind die Varianten „kostenlos“ (wenn mindestens einer von Ihnen in der Gemeinde Schagen wohnhaft ist), „Budget“, mit einem Festakt im Ratssaal des Rathauses oder mit einem Festakt an einem frei gewählten Ort in der Gemeinde Schagen.

Kostenlos

Sie können montags um 09:00 und 10:00 Uhr kostenlos heiraten. Dies ist nur möglich, wenn mindestens einer von ihnen in der Gemeinde Schagen wohnhaft ist. Eine kostenlose Trauung ist ein ausschließlich formeller Akt. Es wird keine Rede gehalten. Die Eheschließung wird in einem Beratungszimmer geschlossen. Nur das Brautpaar und die Trauzeugen können anwesend sein. 

Aufgrund der geltenden Abstandsregel wegen Corona sind nur zwei Trauzeugen im Rathaus erlaubt. Die Personen, die hier anwesend sein dürfen: 2 Partner, 2 Trauzeugen und der Standesbeamte.

Budget

Sie können auch zu einem niedrigeren Tarif heiraten. Dies ist eine Budget-Trauung. Ebenso wie bei einer kostenlosen Trauung findet dies in einem Besprechungszimmer statt und es wird keine Rede gehalten. Nur das Brautpaar und die Trauzeugen dürfen bei der Eheschließung anwesend sein. Sie können jedoch aus mehr Tagen und Zeiten für die Trauung wählen. Sie können montags zwischen 11.00 und 17.00 Uhr, dienstags bis donnerstags zwischen 9.00 und 17.00 Uhr und freitags zwischen 9.00 und 12.00 Uhr heiraten.

Aufgrund der geltenden Abstandsregel wegen Corona sind nur zwei Trauzeugen im Rathaus erlaubt. Die Personen, die hier anwesend sein dürfen: 2 Partner, 2 Trauzeugen und der Standesbeamte.

Im Ratssaal heiraten

Sie können im Rathaus (Raadzaal, Laan 19 in Schagen), aber auch an fast jedem anderen Ort Ihrer Wahl heiraten. Der Trauort muss öffentlich zugänglich sein und bestimmte Bedingungen erfüllen.

Sie können den Ratssaal direkt reservieren, wenn Sie die Eheschließungsabsicht mitteilen. Der Termin ist erst endgültig, wenn Sie eine Bestätigung erhalten haben. Der Ratssaal bietet Platz für 50 Personen.
 
Aufgrund der geltenden Abstandsregel wegen Corona ist eine Nutzung des Ratssaals derzeit nicht möglich.

Trauung an einem Ort Ihrer Wahl

Wenn Sie an einem anderen Ort als dem Rathaus heiraten möchten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese haben hauptsächlich mit der Sicherheit des Raumes zu tun, in dem Sie heiraten möchten. Für Verfügbarkeit und Kosten wenden Sie sich immer zuerst an Ihre Hochzeitslocation. 

In der Gemeinde Schagen kann fast überall geheiratet werden. Eine Reihe von Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • die Hochzeitslocation muss öffentlich zugänglich sein;
  • die Hochzeitslocation muss erreichbar sein. Der (ehrenamtliche) Standesbeamte muss das Auto gegebenenfalls parken können.
  • die Hochzeitslocation muss sicher sein und die öffentliche Ordnung darf nicht gestört werden;
  • es müssen diverse Einrichtungen wie Toiletten, Tische, Stühle und ein Umkleideraum vorhanden sein;
  • die Sicherheit des (ehrenamtlichen) Standesbeamten muss gewährleistet sein;
  • die Vermählung muss ungehindert und ungestört stattfinden können;
  • bei Trauung unter freiem Himmel muss eine Möglichkeit bestehen, unter eine Überdachung oder in einen Innenraum umzuziehen;
  • Wir benötigen eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder Nutzers des Trauortes. Auch wenn es um Ihr Eigenheim geht. Der Eigentümer kann die Erlaubnis über das Berechtigungsformular Eigentümer/Benutzer Trau-/Partnerschaftsort erteilen. 

Es ist möglich, dass für den Trauort noch eine Nutzungsgenehmigung beantragt oder eine Nutzungsmeldung getätigt werden muss. Handelt es sich beispielsweise um ein Restaurant oder ein Hotel? In diesem Fall gehen wir davon aus, dass der Eigentümer eine Nutzungsgenehmigung hat oder eine brandsichere Nutzung gemeldet hat. Zur Sicherheit können Sie dies am betreffenden Ort nochmals nachfragen.

Wenn Sie eine private Feier veranstalten und dort einen vorübergehenden Aufenthaltsraum, wie z. B. ein (Stretch-)Zelt, aufstellen, das für mehr als 150 Personen gleichzeitig bestimmt ist, müssen Sie eine Nutzungsmeldung BGBOP tätigen. Die zuständige Abteilung teilt Ihnen schnellstmöglich mit, ob Ihre Nutzungsmeldung den Einreichungsvoraussetzungen entspricht.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine Nutzungsmeldung einreichen müssen? Sie können auch den Entscheidungsbaum ausfüllen, um zu sehen, ob dies auf Sie zutrifft.

Für eine private Feier auf einem privaten Grundstück, wie z. B. eine Hochzeit, benötigen Sie keine Veranstaltungsgenehmigung/Anmeldung. Wenn mehr als 150 Personen gleichzeitig anwesend sind, müssen Sie ein Meldeformular ausfüllen.

Standesbeamte

Wir arbeiten mit freiberuflichen Standesbeamten zusammen. Sie können sich auch für einen eigenen Standesbeamten entscheiden. Weitere Informationen zu Standesbeamten finden Sie auf der Seite Standesbeamte

Anmeldung der Eheschließungsabsicht

Die Eheschließungsabsicht teilen Sie der Gemeinde mit, in der Sie die Ehe schließen möchten. Zwischen der Ankündigung und dem Eheschließungsdatum müssen mindestens 14 Tage liegen. Sie können maximal bis zwölf Monate in die Zukunft planen. Sie können die Eheschließungsabsicht digital mitteilen. Dazu benötigen Sie Ihren DigiD Login-Code. In der digitalen Anfrage können Sie einsehen, welche Standesbeamten und Hochzeitslocations zur Verfügung stehen. Dies ist bereits möglich, bevor Sie sich mit Ihrer DigiD anmelden. 

Gerne können Sie auch einen Besuchstermin bei uns vereinbaren. Rufen Sie uns dann bitte unter (0224) 210 400 an. 

Online melden

Bei der Online-Meldung teilen Sie gleich ein paar andere Informationen mit. 
Dazu gehören: 

  • Das Datum und die Uhrzeit der Eheschließung, 
  • die Trauzeugen, 
  • der Ort, 
  • der Standesbeamte,
  • die Verwendung des Namens. 

Wenn die Zeremonie nicht im Rathaus stattfinden wird, reservieren Sie zuerst den Ort, bevor Sie die Meldung machen, und lassen Sie den Eigentümer des Trauorts das Genehmigungsformular Eigentümer oder Nutzer, Trau- oder Partnerschaftsort ausfüllen. Die Gemeinde Schagen arbeitet nur noch mit „freiberuflichen“ Standesbeamten. Sie heiraten an einem Trauort Ihrer Wahl oder im Ratssaal des Rathauses? In diesem Fall müssen Sie sich selbst an einen Standesbeamten wenden, bevor Sie die Meldung machen. Entscheiden Sie sich für eine „kostenlose“ oder „Budget“ Trauung? Dann können Sie sich keinen Standesbeamten aussuchen. Das regelt die Gemeinde.

Nachdem Sie alle Daten eingetragen und bezahlt haben, haben Sie offiziell eine Eheschließungsabsicht angemeldet. 

Kosten

Kostenlos / Budget / Umwandlung

BeschreibungTarif 2023
Eheschließung oder Eintragung Partnerschaft (ohne Rede) – kostenlos: Montags zwischen 09.00 und 10.00 Uhrkostenlos
Eheschließung oder Eintragung Partnerschaft (ohne Rede) – Budget: Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr€ 105,50
Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe. Sie möchten die Umwandlung Ihrer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe im Rahmen einer Zeremonie? Dann entsprechen die Kosten den unten unter „im Rathaus“ und „anderer Ort“ genannten Kosten.€ 26,40

Im Rathaus

Dies ist ohne die Kosten für einen Standesbeamten. Der Standesbeamte bringt selbst einen Betrag in Rechnung.    

BeschreibungTarif 2023
Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr€ 297,85
Montag bis Freitag zwischen ab 17:00 Uhr€ 651,00
Samstag, Sonntag und allgemein gültige Feiertage€ 651,00

Andere Orte als das Rathaus

Dies ist ohne die Kosten für einen Standesbeamten. Der Standesbeamte bringt selbst einen Betrag in Rechnung.

BeschreibungTarif 2023
Montag bis Sonntag und allgemein gültige Feiertage€ 175,60

Eigener Standesbeamter

Die nachstehenden Beträge gelten nur, wenn Sie einen Standesbeamten wählen, der noch nicht bei Gericht beeidigt und in unserer Gemeinde noch nicht als Standesbeamter ernannt ist. Neben diesen Kosten kann ein Standesbeamter auch selbst Kosten erheben.

BeschreibungTarif 2023
Standesbeamter, der bereits in einer anderen Gemeinde bestellt und vereidigt wurde 
 
€ 43,00
Standesbeamter, der noch nicht ernannt und vereidigt ist€ 309,35

Sonstige

BeschreibungTarif 2023
Familienbuch (Ehe oder Partnerschaft) € 18,55
Trauzeugen aus der Gemeinde (pro Zeuge)€ 21,45
Ehefähigkeitszeugnis€ 27,50


 

Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft

Zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft gibt es einige Unterschiede:

  • Wenn Sie heiraten, geben Sie sich das „Ja“-Wort. Bei einer eingetragenen Partnerschaft ist dies nicht zwingend erforderlich.
  • Eine eingetragene Partnerschaft kann außergerichtlich enden, wenn Sie keine minderjährigen Kinder haben. Eine Ehe muss immer vor Gericht geschieden werden.
  • Die eingetragene Partnerschaft hat keine Trennung von Tisch und Bett, die Ehe dahingegen schon.
  • Nicht alle Länder der Welt akzeptieren eine eingetragene Partnerschaft. 
     

Weitere Informationen und Ausnahmeregeln

Eheschließung mit einem nicht niederländischen Staatsbürger

Sind Sie im Ausland geboren und/oder haben Sie nicht die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann müssen Sie mit Ihrer Geburtsurkunde in der Basisregistrierung Personen (BRP) registriert sein, bevor Sie heiraten können. Gegebenenfalls müssen Sie auch eine Erklärung abgeben, dass Sie unverheiratet sind. Wenden Sie sich in diesem Fall innerhalb von 6 bis 12 Monaten, bevor Sie eine Eheschließungsabsicht/eingetragene Partnerschaft anmelden, an die Gemeinde.

Hat einer von Ihnen nicht die niederländische Staatsangehörigkeit und ist die Person nicht im BRP registriert? In diesem Fall ist es nicht möglich, eine Eheschließungsabsicht online anzumelden. Dies muss schriftlich oder persönlich im Rathaus erfolgen. In jedem Fall benötigen wir: die Geburtsurkunde, einen Auszug aus dem Melderegister, in dem Ihr Wohnort vermerkt ist, eine Ledigkeitsbescheinigung und einen gültigen Reisepass/Personalausweis. Wenn alle Dokumente genehmigt wurden, können Sie Ihre Eheschließungsabsicht anmelden. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter der Telefonnummer (0224) 210 400.

Beide Partner wohnhaft außerhalb der Niederlande

Wohnen Sie beide außerhalb der Niederlande und mindestens einer von Ihnen hat die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann reichen Sie die Meldung bei der Gemeinde Den Haag ein. Die Gemeinde Den Haag leitet die Bekanntmachung der Eheschließungsabsicht an die Gemeinde weiter, in der Sie heiraten möchten. Die Ehefähigkeit wird von der Gemeinde beurteilt, in der die Eheschließung stattfinden soll. Dies kann dazu führen, dass Sie nach der Benachrichtigung in Den Haag um (zusätzliche) Dokumente oder Nachweise (z. B. Kopie der Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Melderegisterauszug) gebeten werden. Stellen Sie daher sicher, dass Sie die Gemeinde Den Haag rechtzeitig benachrichtigen.

Wohnen Sie beide außerhalb der Niederlande und keiner von Ihnen hat die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann können Sie in den Niederlanden nicht heiraten.

Regeln zum ehelichen Güterstand

Die Schließung einer Ehe betrifft alle Ihre bestehenden und zukünftigen Vermögenswerte und Schulden. Ab dem 1. Januar 2018 gilt automatisch eine beschränkte Gütergemeinschaft. Lesen Sie mehr dazu auf der Website der Regierung.