Lastschrifteinzug für Abgaben

Allgemein

Sie können die Gemeindesteuern über einen Lastschrifteinzug bezahlen. Dabei erteilen Sie der Gemeinde die Erlaubnis, die Steuern in Raten von Ihrem Bankkonto abzubuchen. Das ist einfach, weil Sie damit immer pünktlich bezahlen. Dies können Sie ganz einfach mit Ihrem DigiD regeln.

Anfrage/Widerruf

Sie haben keinen DigiD oder Drucker? Dann können Sie auch unter der Telefonnummer (0224) 210 400 eine Ermächtigungskarte anfordern.

Mit einem Lastschrifteinzug erteilen Sie uns die Erlaubnis, die Abgaben von Ihrem Konto abzubuchen. 

Eine Ermächtigung ist personenbezogen. Nur die Person, die den Bescheid in ihrem Namen erhalten hat, kann den Lastschrifteinzug beantragen. Also nicht sein Mitbewohner oder Partner.

  • Haben Sie uns eine Ermächtigung erteilt? Dann läuft diese einfach weiter. Im nächsten Jahr werden Ihre Bescheide per Lastschrifteinzug von Ihrem Konto abgebucht.
  • Einen Lastschrifteinzug können Sie jederzeit widerrufen.
  • Sie können die Ermächtigung jederzeit beenden, ohne Mitteilung von Gründen. Das regeln Sie mit Ihrer DigiD. Der Lastschrifteinzug stoppt dann sofort. Verwenden Sie dazu das Formular Widerruf der Einzugsermächtigung für Abgaben.

Zahlungsraten

  • Wenn Sie einen Lastschrifteinzug zwei Wochen nach dem Datum des Bescheids beantragen, wird der Betrag des Bescheids in 10 gleichen Raten am Monatsende abgebucht.
  • Liegt das Datum der Bescheids länger als 2 Wochen zurück? Dann können Sie zwar einen Lastschrifteinzug beantragen, allerdings wird dann die ausstehende Abgabenschuld in weniger Raten abgeschrieben. Je später Sie die Regelung anfragen desto weniger Raten möglich sind.
  • Beispiel 1: Ihr Abgabenbescheid mit Datum 28. Februar beträgt 200 €. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vor dem 15. März beantragen, wird der Betrag in 10 Monatsraten zu je 20 € abgebucht;
  • Beispiel 2: Ihr Abgabenbescheid mit Datum 28. Februar beträgt 200 €. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug nach dem 15. März beantragen, wird der Betrag in 9 Monatsraten zu je 22,22 € abgebucht.

Kontonummer ändern

Hat sich Ihre Kontonummer geändert? Dann leiten Sie die neue Kontonummer an uns weiter. Ja, Sie können hierzu das Formular zur Änderung der Kontonummer für den Lastschrifteinzug ausfüllen.

Häufig gestellte Fragen

Frage und Antwort:

Ja, und im Gebührenbescheid ist auch angegeben, wann welcher Betrag abgebucht wird.

Liegt der Gesamtbetrag laut Abgabenbescheid unter 150,00 € oder über 2.500,00 €? Dann wird der Betrag in nur 2 Raten abgebucht.

Der Abgabenbetrag wird in maximal 10 Raten abgebucht. Sie ziehen in der Zwischenzeit um? Dann erhalten Sie eine Reduzierung für die Abfall- und Abwassergebühren. Nach dieser Reduzierung wird der noch offene Betrag auf die dann noch fälligen Raten verteilt.

Es ist jemand verstorben. Wieso wird noch immer Geld von dem betreffenden Konto abgebucht?

Der Abgabenbetrag wird in maximal 10 Raten abgebucht. Was passiert, wenn der Abgabenschuldner verstirbt und niemand mehr unter der Adresse wohnt?  Dann erfolgt eine Reduzierung der Abfall- und Abwassergebühren. Nach dieser Reduzierung wird der noch offene Betrag auf die dann noch fälligen Raten verteilt. 

Eine Stornierung ist die Rückbuchung einer Abbuchung. Eine Stornierung kann verschiedene Ursachen haben. Beispielsweise kann das Guthaben auf dem Konto nicht ausreichen, die Kontonummer ist falsch oder Sie haben sich die Rate selbst zurück buchen lassen.

Im Falle einer Stornierung erhalten Sie von uns eine schriftliche Nachricht. Sie werden dann aufgefordert, den Ratenbetrag selbst zu überweisen. Bei einer 2. Rückbuchung wird das Abbuchungsverfahren gestoppt und Sie müssen den ausstehenden Betrag auf einmal begleichen.