Registrierung Totgeburt

Registrierung einer Totgeburt

Eltern eines totgeborenen Kindes können dieses Kind beim Standesamt anmelden. Sie können ihr Kind im Meldeamt (Basisregistratie Personen = BRP) eintragen lassen. Das ist auf Wunsch der Eltern erlaubt. Es ist keine Verpflichtung. Dies gilt auch für frühere Totgeburten. Mit dieser Anmeldung werden die Kinder sichtbar. Sie stehen dann bei den personenbezogenen Daten des Elternteils, der dies beantragt hat. Damit erfüllen wir einen großen Wunsch vieler Eltern. Sie möchten Ihr totgeborenes Kind anmelden? Das können Sie in der Gemeinde vornehmen, in der Sie wohnen. Vereinbaren Sie hierfür zunächst einen Termin.

Tel.: +31 224 210 400

Sie können die Registrierungsanfrage auch digital stellen.

Lassen Sie Ihr Kind registrieren

Um Ihr Kind anzumelden, müssen Sie einen Antrag bei der Gemeinde stellen, in der Sie wohnhaft sind. Dafür benötigen Sie eine Geburtsurkunde mit Sterbevermerk Ihres tot geborenen Kindes. Haben Sie diese Urkunde nicht? Dann können Sie diese in der Gemeinde erstellen lassen, in der Ihr Kind geboren wurde. Sind Sie nach der Geburt Ihres Kindes ins Ausland umgezogen? Dann reichen Sie Ihren Antrag in der letzten niederländischen Gemeinde ein, in der Sie gemeldet waren.

Es ist möglich, dass die Namen Ihres Kindes nicht auf der Geburtsurkunde mit Sterbevermerk eines totgeborenen Kindes stehen. Dann geben Sie die Namen bei Ihrem Antrag auf Registrierung im BRP an. Eltern können also getrennt voneinander einen anderen Namen vergeben. Das ist in dieser Situation kein Problem.

Außer Ihnen selbst kann nur der Standesbeamte diese Registrierung einsehen. Andere staatliche Stellen erhalten keine Informationen über Ihr totgeborenes Kind.

Was bringen Sie mit?

  • Eine Geburtsurkunde mit Sterbevermerk Ihres Kindes.
  • Einen gültigen Personalausweis.

Wann registrieren lassen?

Sie können den Antrag stellen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt in den Niederlanden wohnhaft haben und im Einwohnermelderegister eingeschrieben waren. Es spielt keine Rolle, wann Ihr Kind geboren wurde oder wie lange die Schwangerschaft gedauert hat. Sie können Ihr Kind nur für sich selbst im BRP anmelden. Sie können dies nicht im Namen des anderen Elternteils tun. Es handelt sich hier um eine persönliche Situation.

Dauer der Anfrage

Sie erhalten von uns innerhalb von 4 Wochen nach Ihrer Anfrage eine Antwort.

Im Ausland geboren

Ist Ihr Kind im Ausland geboren? Dann bringen Sie Dokumente von der Geburt mit. Zum Beispiel eine im Ausland ausgestellte Urkunde, dass Ihr Kind tot geboren wurde.
Ist es schwierig, diese Dokumente zu bekommen? Dann teilen Sie uns dies mit. Sie können dann bei uns eine Erklärung zur Geburts Ihres Kindes abgeben. Wir sind hier flexibel mit den Regeln.