Sondergenehmigung für das Befahren von Strandübergängen für Menschen mit Behinderung

Allgemein

An den meisten Strandübergängen gilt ein Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge. In unserer Gemeinde können Menschen mit Behinderung gegen Vorlage eines gültigen Behindertenparkausweises oder eines vergleichbaren europäischen Ausweises eine Sondergenehmigung beantragen. Dadurch haben auch Menschen mit Behinderungen Zugang zum Strand. Sie können eine Sondergenehmigung für den Strandübergang 15 in Sint Maartenszee und den Strandübergang 17 in Petten beantragen.

Eine Sondergenehmigung kann auch zugunsten einer behinderten Person für die Personenbeförderung beantragt werden. Denken Sie zum Beispiel an ein Familienmitglied. Diese Sondergenehmigung darf nur in Anwesenheit des Behindertenparkausweises und Inhabers dieses Ausweises in Anspruch genommen werden.

Sondergenehmigung beantragen

Sie haben die Wahl, eine befristete oder dauerhafte Sondergenehmigung zu beantragen. Die Dauer einer befristeten Sondergenehmigung beträgt nicht mehr als 1 Monat. Eine befristete Sondergenehmigung in Form einer Tages-, Wochen- oder Monatskarte können Sie bei uns unter der Telefonnummer (0224) 210 400 oder in einem unserer Beratungsstellen beantragen:

  • Campingplatz Sint Maartenszee am Westerduinweg 30 in Sint Maartensvlotbrug
  • Great Ferienhäuser am Belkmerweg 79b in Sint Maartensvlotbrug

Möchten Sie regelmäßig zum Strand? Dann können Sie eine Sondergenehmigung für länger als 1 Monat beantragen. Das erledigen Sie digital.

Ärztliches Attest

Sie haben keinen Behindertenparkausweis? Dann können Sie für den Strandübergang 15 in Sint Maartenszee auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes eine Sondergenehmigung erhalten.

Das ärztliche Attest darf nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum sein.

Maximale Gültigkeitsdauer der Sondergenehmigung

Die Sondergenehmigung ist an die Gültigkeit Ihres Behindertenparkausweises gebunden. Ein Behindertenparkausweis wird für maximal 5 Jahre ausgestellt.

Eine Sondergenehmigung aufgrund eines ärztlichen Attests wird für maximal 1 Jahr erteilt.

Bearbeitungszeit

Eine Tages-, Wochen- oder Monatskarte können Sie nach Terminvereinbarung im Rathaus oder in einer unserer Beratungsstellen abholen. Natürlich nur, wenn Sie einen gültigen Behindertenparkausweis oder ein ärztliches Attest vorweisen können.

Eine Sondergenehmigung mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als 1 Monat können Sie digital bei uns beantragen. Innerhalb von 8 Wochen entscheiden wir über Ihren Antrag.

Verlust oder Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Sondergenehmigung und/oder Ihrer Karte müssen Sie uns dies schnellstmöglich melden.

Strandübergangseinrichtungen 15 und 17

Auf beiden Strandübergängen gibt es Parkplätze. Der Strandübergang 15 ist mit einem Strandpavillon ausgestattet.

Kosten

Dafür müssen Sie nichts bezahlen. Für die Änderung eines Fahrzeugs/Kennzeichens müssen Sie 36,25 € bezahlen.

Für einen Ersatz-Zugangsausweis aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl zahlen Sie pro Ausweis € 6,50.  Zusätzlich werden Ihnen Bearbeitungskosten in Höhe von € 36,25 in Rechnung gestellt.