Umzug in die Niederlande

Allgemein

Ziehen Sie in die Niederlande um? Dann melden Sie sich beim Bürgerbüro an. Dies gilt auch dann, wenn Sie bereits früher in den Niederlanden gelebt haben. Vereinbaren Sie hierfür zunächst einen Termin.

Wann anmelden?

Werden Sie innerhalb von 6 Monaten für mindestens 4 Monate in den Niederlanden wohnhaft sein? Dann melden Sie sich beim Bürgerbüro an.

Sie können sich anmelden, wenn Sie sich rechtmäßig in den Niederlanden aufhalten. Dies wird als „rechtmäßiger Aufenthalt“ bezeichnet. Ihr Aufenthalt ist in folgenden Fällen rechtmäßig:

  • Sie besitzen die niederländische Staatsangehörigkeit.
  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes der Europäischen Union.
  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit Liechtensteins, Norwegens, Islands oder der Schweiz.
  • Sie haben eine gültige Aufenthaltsgenehmigung.
  • Sie können die Entscheidung über Ihren Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung in den Niederlanden abwarten.

So melden Sie sich beim Bürgerbüro an

Vereinbaren Sie zunächst einen Termin. Tel.: +31 224 210 400

  • Kommen Sie persönlich ins Rathaus, um sich anzumelden. Tun Sie dies innerhalb von 5 Tagen nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden.
  • Melden Sie sich mit Ihrer ständigen Wohnadresse an.
  • Ist Ihr Partner mit Ihnen in die Niederlande gekommen? Dann muss Ihr Partner mit Ihnen zum Rathaus kommen.
  • Sind Ihre Kinder auch in die Niederlande gekommen? Dann müssen sie mit Ihnen zum Rathaus kommen.
  • Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bürgerservicenummer (BSN). Sie benötigen diese Nummer für die Kommunikation mit der Regierung. Zum Beispiel für die Beantragung von Leistungen.
  • Wir melden Sie schnellstmöglich an. Dies dauert bis zu vier Wochen.

Halten Sie sich weniger als vier Monate in den Niederlanden auf? Dann müssen Sie sich nicht bei der Gemeinde anmelden. Benötigen Sie allerdings eine Bürgerservicenummer (BSN)? Dann können Sie sich als Nicht-Einwohner im Melderegister (Basisregistratie Personen = BRP) anmelden. Sie tun dies mit Ihrer Adresse im Ausland. Dies wird als Registrierung von Nicht-Einwohnern (registratie niet-ingezetenen = RNI) bezeichnet.

Erforderliche Daten

Sie benötigen Folgendes:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Einen gültigen Reisepass oder ein anderes Dokument, aus dem Ihre Staatsangehörigkeit hervorgeht. Haben Sie mehrere Nationalitäten? Dann benötigen Sie für jede Staatsangehörigkeit ein Reisedokument oder ein anderes Dokument, aus dem dies hervorgeht.
  • Dokumente, die belegen, dass Sie hier wohnen, sind zum Beispiel ein Mietvertrag, ein Eigentumsnachweis oder eine Erklärung des Hausherrn/Hauptmieters des betreffenden Hauses. 
  • Offizielle Dokumente aus Ihrer Zeit im Ausland, zum Beispiel eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Anerkennungsurkunde oder Scheidungsurkunde. Bitte beachten Sie: Wenn diese Dokumente nicht in niederländischer, englischer, deutscher oder französischer Sprache vorliegen, müssen sie zuerst übersetzt und legalisiert werden. Tun Sie dies, bevor Sie in die Niederlande kommen. 
  • Ziehen Sie bei jemandem ein oder ziehen Sie mit jemandem zusammen? Dann benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung des Hausherrn/Hauptmieters dieser Adresse.
  • Kommen Sie von Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius oder Sint Maarten in die Niederlande? Dann benötigen Sie eine Abmeldebescheinigung.
  • Manchmal benötigen Sie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder einen Nachweis, dass diese beantragt wurde.

Weitere Informationen

Sie haben keine feste Wohnadresse? Dann fordern Sie zunächst eine Postanschrift bei uns an. Zum Beispiel, wenn Sie Binnenschiffer sind oder in einer Einrichtung wohnen. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, rufen Sie bitte (0224) 210 400 an.