Umzug melden

Allgemein

Werden Sie demnächst umziehen oder sind Sie kürzlich umgezogen? Dann müssen Sie das bei der Gemeinde melden, in der Sie wohnen werden. Sie teilen uns dann mit, dass Sie umziehen werden oder dies schon getan haben. Dabei ist es unerheblich, ob Sie innerhalb unserer Gemeinde umziehen oder in eine andere Gemeinde ziehen. Außerdem müssen Sie uns mitteilen, welche Personen zusammen mit Ihnen umziehen. Das können beispielsweise Ihr(e) Ehepartner(in) und Ihre Kinder sein.

Umzug melden

Sie müssen Ihren Umzug bei der Gemeinde melden, in der Sie wohnen werden. Wohnen Sie weiterhin in unserer Gemeinde? Auch dann müssen Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen. Über die obige Schaltfläche können Sie Ihren Umzug digital melden. 

Sie können auch telefonisch unter (0224) 210 400 oder online unter  einen Termin vereinbaren.

Es ist immer eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Sie können daher nicht ohne Termin vorbeikommen. Die Terminvereinbarung ist kostenlos.

Möchten Sie zum ersten Mal vom Ausland aus einen Wohnsitz in den Niederlanden anmelden, sich erneut vom Ausland aus in den Niederlanden ansiedeln oder eine Postadresse beantragen? Bitte kontaktieren Sie uns dann telefonisch unter (0224) 210 400.

Umzug melden

Spätestens fünf Tage, nachdem Sie umgezogen sind, müssen Sie einen Umzug melden. Sie können uns Ihren Umzug allerdings auch schon im Vorfeld melden. Das ist bis zu vier Wochen vor Ihrem Umzug möglich.

Wer kann einen Umzug melden?

Die Person, die umziehen wird, muss den Umzug selbst melden. Ziehen andere Personen zusammen mit Ihnen um? Dann gelten einige Ausnahmen. Sie können auch eine Adressänderung melden:

  • Für Kinder bis 17 Jahre, wenn Sie deren Elternteil, Vormund/Pfleger oder Betreuer sind.
  • Für den Mann oder die Frau, mit dem/der Sie verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben. Diese Person muss dann allerdings unter derselben Adresse wohnhaft sein.
  • Für Ihre Eltern, wenn diese unter derselben Adresse wohnhaft sind wie Sie.
  • Für Kinder ab 18 Jahren, wenn diese unter derselben Adresse wohnhaft sind wie Sie.

Stehen Sie unter Vormundschaft? Dann muss Ihr Vormund Ihren Umzug melden. Ihr Vormund ist die Person, die Sie beaufsichtigt. Sind Sie derzeit im Gefängnis? Dann muss ein Justizvollzugsbeamter Ihren Umzug melden.

Was ist ein Umzug?

Unter Umzug verstehen wir, dass Sie für längere Zeit an einer anderen Adresse wohnen werden.

Umzug in eine andere Gemeinde

Sie müssen Ihren Umzug bei der Gemeinde melden, in der Sie wohnen werden. Sie werden automatisch von der Gemeinde abgemeldet, in der Sie derzeit wohnen.

Kosten

Wenn Sie uns melden, dass Sie umziehen werden oder dies schon getan haben, entstehen Ihnen keine Kosten.

Wie kann ich mich als Hausherr/Hauptmieter anmelden?

Dies können Sie auf dem Umzugsformular angeben.

Woher weiß ich, dass Sie meinen Umzug bearbeitet haben?

Wir senden Ihnen eine Bestätigung an Ihre neue Adresse.